Für private Bauherren

Bauen erfordert Mut und kompetente Unterstützung. 

Gern helfen wir, Ihre Entscheidungen zu treffen oder Ihr konkretes Anliegen zu verwirklichen. Im Folgenden wollen wir Ihnen eine Orientierung geben und die wichtigsten Dinge in einfacher Form beschreiben.


Unsere Empfehlungen für Neubauprojekte im Überblick

Ein Neubauprojekt braucht

… einen Lage- und Höhenplan vom Baugrundstück (Entwurfsvermessung)
… einen Lageplan zum Bauantrag mit Darstellung des Neubaus
… eine Grob- und Feinabsteckung mit Höhenpunkt

und bei Bedarf

… das Aufstellen eines Schnurgerüstes
… einen Bestellservice für notwendige Unterlagen
 


Schritt für Schritt einen Traum verwirklichen
Unsere Empfehlung für Neubauprojekte im Detail

Schritt 1 – Angebot, Beauftragung und Dokumentenaustausch

Für die Erstellung eines Angebotes benötigen wir nur eine Kartenübersicht und ihre Kontaktdaten. Dann übernehmen wir gern die nächsten Schritte.

Über den Leistungsumfang tauschen wir uns natürlich aus. Uns ist bewusst, dass Fachbegriffe aus der Vermessung nicht geläufig sind. Unser Anspruch ist, dass Sie die Dinge verstehen. So schaffen wir Vertrauen und vermeiden Missverständnisse.

Unserer Firma genügt es, den unterschriebenen Auftrag in einfacher Weise digital zu übergeben.

Hilfreich ist, dass jeder Beteiligte zum Start den gleichen Informationsstand hat. Darum halten Sie bitte Ihre vorhandenen Unterlagen bereit. Somit vermeiden wir doppelte Bestellungen und Kosten. Eine Checkliste wird Ihnen bereitgestellt. Hierzu gehört auch eine Vollmacht.
 

Schritt 2 – Der Vermesser kommt zum ersten Mal zu Ihnen

Über den Messungszeitpunkt werden Sie informiert. Das Grundstück muss frei zugänglich sein oder dafür gesorgt werden.

Im Lage- und Höhenplan wird der aktuelle Zustand des Baugrundstücks mit angrenzender Nachbarschaft erfasst und dokumentiert. Dieser Plan wird an den zuständigen Architekten oder Bauingenieur übergeben. Somit kann die Detailplanung des Neubaus starten. Der Grundlagenplan für den Bauantrag ist gleichzeitig vorbereitet.
 

Schritt 3 – Dieses Mal bleibt der Vermesser zu Hause

Nun erfolgt der nächste Schritt. Der Architekt übergibt uns seine Planungsunterlagen und wir tragen den Neubau in den Grundlagenplan ein. Im Innendienst wird gezeichnet, gerechnet und geprüft. Sind die Grenzen ausreichend genau? Wie groß sind die Abstandsflächen? Sind Vorgaben des Bebauungsplanes zu prüfen? Gibt es Klärungsbedarf wegen Baulasten oder Grundbucheinträgen? Das Endergebnis ist der Lageplan zum Bauantrag. Dieser wird an den Architekten geliefert. Liegenschaftskarte, Eigentumsnachweise und Bestandsunterlagen gehören ebenfalls dazu. Der Bauantrag kann vollendet und eingereicht werden. Nun muss das Bauamt seinen Teil erledigen.
 

Schritt 4 – Der Vermesser kommt zum zweiten und dritten Mal zu Ihnen

Der Bauantrag ist genehmigt. Der Baustart wurde festgelegt. Der Erdbauer und die Baufirma kennen ihre Einsatzplanung. Bitte informieren sie uns rechtzeitig über diese Termine.

Wo wird das neue Gebäude tatsächlich stehen? Wie weit wird der Neubau aus der Erde ragen? Hierfür überträgt der Vermesser die Bauunterlagen in die Örtlichkeit. Diesen Vorgang nennen wir Absteckung und erfolgt normalerweise in zwei Schritten:

Grobabsteckung
Noch bevor der Erdbauer startet wird die Lage des Neubaus für den Aushub der Baugrube benötigt. Das erledigen wir. Natürlich wird auch ein Höhenpunkt markiert, um die Baugrubentiefe einzuhalten. Die Aushubarbeit dauert mehrere Tage.

Feinabsteckung
Die Arbeit an der Baugrube ist abgeschlossen. Die Sauberkeitsschicht ist hergestellt. Im nächsten Schritt wird mit der Bodenplatte begonnen. Im Gründungsbereich muss das neue Haus exakt markiert werden. Das ist nun der dritte und letzte Einsatz vom Vermesser auf der Baustelle.

Aufstellen eines Schnurgerüstes
Die Baufirmen haben unterschiedliche Ansprüche an die Art und Weise der Feinabsteckung. Manchmal genügt ein Holzpfahl mit Nagel obenauf, andere verlangen den Aufbau eines Schnurgerüstes. Dieses ist aufwendiger herzustellen und mit mehr Materialien verbunden. Aus diesem Grund bieten wird das Schnurgerüst bei Bedarf an.
 

Gibt es ein Wiedersehen mit dem Vermesser?

Mit den Absteckungen ist unsere Arbeit vor Ort normalerweise beendet. Dennoch kann es zu weiteren Leistungen kommen, denken Sie hierbei 
… an den Bau einer Garage oder eines Carports
… an komplizierte Stützmauern oder Außenanlagen
… Berechnung des Erdaushubs einer Baugrube
… Beweissicherungen

Eine Anmerkung möchten wir gern mitgeben:
Nach der Fertigstellung Ihres Neubaus sind sie gesetzlich verpflichtet, dieses Gebäude amtlich einmessen zu lassen. Auch hierbei stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir erklären Ihnen die notwendigen Schritte.